Rechtsprechung
   LAG Köln, 26.11.2012 - 5 SaGa 14/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,43704
LAG Köln, 26.11.2012 - 5 SaGa 14/12 (https://dejure.org/2012,43704)
LAG Köln, Entscheidung vom 26.11.2012 - 5 SaGa 14/12 (https://dejure.org/2012,43704)
LAG Köln, Entscheidung vom 26. November 2012 - 5 SaGa 14/12 (https://dejure.org/2012,43704)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,43704) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sicherung des betriebsverfassungsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruchs im Wege einstweiliger Verfügung

  • hensche.de

    Kündigungsschutzprozess, Weiterbeschäftigung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sicherung des betriebsverfassungsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruchs im Wege einstweiliger Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Weiterbeschäftigung nach Kündigung - Gerichtliche Durchsetzung im Eilverfahren

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Hat der Betriebsrat der Kündigung widersprochen, kann der gekündigte Arbeitnehmer seine Weiterbeschäftigung im Eilverfahren meist ohne Probleme durchsetzen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Köln, 24.11.2005 - 6 Sa 1172/05

    Weiterbeschäftigung; Betriebsrat; Widerspruch

    Auszug aus LAG Köln, 26.11.2012 - 5 SaGa 14/12
    Weitergehende Umstände im Sinne einer besonderen Dringlichkeit braucht der Verfügungskläger nicht vorzutragen (im Anschluss an LAG Köln 24. November 2005 - 6 Sa 1172/05 - juris).

    So muss der Betriebsrat, wenn er den aus § 102 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG folgenden Widerspruchsgrund geltend macht, konkret darlegen, auf welchem (freien) Arbeitsplatz eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in Betracht kommt; hierbei muss der Arbeitsplatz zumindest in bestimmbarer Weise angegeben und der Bereich bezeichnet werden, in dem der Arbeitnehmer anderweitig beschäftigt werden kann (BAG 11. Mai 2000 - 2 AZR 54/99 - NZA 2000, 1055; 17. Juni 1999 - 2 AZR 608/98 - NZA 1999, 1154; LAG Köln 24. November 2005 - 6 Sa 1172/05 - juris).

    Weitergehende Umstände im Sinne einer besonderen Dringlichkeit braucht der Verfügungskläger nicht vorzutragen (LAG Köln 24. November 2005 - 6 Sa 1172/05 - juris).

  • LAG Hessen, 08.10.2010 - 3 SaGa 496/10

    Einstweilige Verfügung - Rechtmäßigkeit einer Umsetzung

    Auszug aus LAG Köln, 26.11.2012 - 5 SaGa 14/12
    Entscheidend ist daher eine an dem "Gebot der Ausgewogenheit des einstweiligen Rechtsschutzes" ausgerichtete prozessrechtliche Abwägung der Interessen beider Parteien im jeweils gegebenen Einzelfall (LAG Hessen 08.10.2010 - 3 SaGa 496/10 - juris; LAG München 18.02.2002 - 5 Sa 612/02 - NZA-RR 2003, 269).

    Er besteht darin, dass der Beschäftigungsanspruch als Fixschuld mit jedem Tag der Nichtbeschäftigung unmöglich wird (§ 275 Abs. 1 BGB) und der Rechtsverlust daher irreversibel ist ( LAG Hessen 08.10.2010 - 3 SaGa 496/10 - juris).

  • ArbG Köln, 06.09.2012 - 6 Ga 86/12

    Weiterbeschäftigungsanspruch i.R.e. Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus LAG Köln, 26.11.2012 - 5 SaGa 14/12
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteils des Arbeitsgerichts Köln vom 06. September 2012 - 6 Ga 86/12 - teilweise abgeändert:.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Köln - Az.: 6 Ga 86/12 - vom 06.09.2012 insoweit abzuändern, als die Beklagte im Wege der einstweiligen Verfügung verurteilt wird, bei Meidung eines vom Gericht festzusetzenden Zwangsgeldes gegen die Beklagte bzw. einer Zwangshaft gegen die gesetzlichen Vertreter der Beklagten, sie nach Ablauf des 31.07.2012 wie auch nach Ablauf des 31.08.2012 bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses (Arbeitsgericht Köln - Az.: 8 Ca 3541/12) als Assistentin/Sekretärin nach näherer Maßgabe des Anstellungsvertrages vom 04.03.2002 weiter zu beschäftigen.

  • LAG München, 18.09.2002 - 5 Sa 619/02

    Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung; Wirksamkeit einer Versetzung von einer

    Auszug aus LAG Köln, 26.11.2012 - 5 SaGa 14/12
    Entscheidend ist daher eine an dem "Gebot der Ausgewogenheit des einstweiligen Rechtsschutzes" ausgerichtete prozessrechtliche Abwägung der Interessen beider Parteien im jeweils gegebenen Einzelfall (LAG Hessen 08.10.2010 - 3 SaGa 496/10 - juris; LAG München 18.02.2002 - 5 Sa 612/02 - NZA-RR 2003, 269).
  • BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 54/99

    Weiterbeschäftigung - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Köln, 26.11.2012 - 5 SaGa 14/12
    So muss der Betriebsrat, wenn er den aus § 102 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG folgenden Widerspruchsgrund geltend macht, konkret darlegen, auf welchem (freien) Arbeitsplatz eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in Betracht kommt; hierbei muss der Arbeitsplatz zumindest in bestimmbarer Weise angegeben und der Bereich bezeichnet werden, in dem der Arbeitnehmer anderweitig beschäftigt werden kann (BAG 11. Mai 2000 - 2 AZR 54/99 - NZA 2000, 1055; 17. Juni 1999 - 2 AZR 608/98 - NZA 1999, 1154; LAG Köln 24. November 2005 - 6 Sa 1172/05 - juris).
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 608/98

    Weiterbeschäftigungsanspruch - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Köln, 26.11.2012 - 5 SaGa 14/12
    So muss der Betriebsrat, wenn er den aus § 102 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG folgenden Widerspruchsgrund geltend macht, konkret darlegen, auf welchem (freien) Arbeitsplatz eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in Betracht kommt; hierbei muss der Arbeitsplatz zumindest in bestimmbarer Weise angegeben und der Bereich bezeichnet werden, in dem der Arbeitnehmer anderweitig beschäftigt werden kann (BAG 11. Mai 2000 - 2 AZR 54/99 - NZA 2000, 1055; 17. Juni 1999 - 2 AZR 608/98 - NZA 1999, 1154; LAG Köln 24. November 2005 - 6 Sa 1172/05 - juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 17.09.2021 - 12 SaGa 3/21

    Einstweilige Verfügung - Weiterbeschäftigungsantrag - Verfügungsgrund

    b) Das gilt auch für die Durchsetzung eines Weiterbeschäftigungsanspruchs nach § 102 Abs. 5 BetrVG (ebenso: LAG Köln - 10. März 2010 - 3 SaGa 26/09, Rn. 19; LAG Berlin-Brandenburg - 30. März 2011 - 4 SaGa 432/11, Rn. 50 ff.; a.A. LAG Köln - 26. November 2012 - 5 SaGa 14/12, Rn. 29 ff.; LAG Sachsen - 01. August 2014 - 2 SaGa 10/14, Rn. 22 ff.; Kania, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 21. Aufl. 2021, 210 - § 102 BetrVG Rn. 36; Raab, in: Betriebsverfassungsgesetz - Gemeinschaftskommentar, Band 11, 11.
  • LAG Köln, 17.02.2021 - 3 SaGa 2/21
    Der Darlegung eines weitergehenden Nachteils bedarf es grundsätzlich nicht (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 09.06.2006 - 19 Sa 880/06, NZA-RR 2007, 17; LAG Hessen, Urteil vom 03.03.2005 - 9 SaGa 2286/04, BeckRS 2005, 42832; Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 11. Aufl., Rn. 2287; ebenso zu § 102 Abs. 5 BetrVG: LAG Köln, Urteil vom 26.11.2012 - 5 SaGa 14/12, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht